Allgemeine Bestellbedingungen für JBT Einkäufe - Europa(die Niederlande)

Aktualisiert am 1. November 2023

Die auf der Vorderseite dieser Bestellung angegebene Beschaffungsstelle JBT ("Käufer") erklärt sich bereit, die in dieser Bestellung beschriebenen Waren, Materialien, Ausrüstungen, für den Massenmarkt verfügbare Software, Werkzeuge und Teile ("Artikel") zu kaufen, und die nicht aufJBT angegebene verkaufende Stelle ("Verkäufer") erklärt sich bereit, die in dieser Bestellung beschriebenen Waren, Materialien, Ausrüstungen, für den Massenmarkt verfügbare Software, Werkzeuge und Teile ("Artikel") zu verkaufen und die Arbeiten und Dienstleistungen ("Dienstleistungen" und zusammen mit den Artikeln die "Waren") zu erbringen, einschließlich aller Vereinbarungen, Dokumente, Zeichnungen oder Zeitpläne, auf die in dieser Bestellung Bezug genommen wird oder die durch Bezugnahme in diese aufgenommen werden, und dies alles zu den folgenden Bedingungen (zusammen die "Bestellung"):

  1. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG. Der Verkäufer garantiert, dass die Bestellung Vorrang vor den Verkaufsbedingungen des Verkäufers und den allgemeinen Geschäftsbedingungen hat und diese ausschließt, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Dieser Auftrag gilt als bestätigt und stellt einen verbindlichen Vertrag über den Verkauf der Waren dar, wenn das erste der folgenden Ereignisse eintritt:(a) der Verkäufer oder sein Vertreter, der eine Bestätigungskopie dieser Bestellung ausfertigt und dem Käufer zustellt,(b) der Verkäufer, der mit der Erfüllung beginnt, indem er Artikel versendet oder liefert oder Dienstleistungen erbringt, oder(c) der Verkäufer oder sein Vertreter, der diese Bestellung anderweitig schriftlich bestätigt oder ihr zustimmt. Die Auftragsbestätigung ist streng auf die Bedingungen dieses Auftrags beschränkt, und der Käufer lehnt hiermit alle abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen ab, die in einer Antwort (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Versand-, Lager- oder Lieferscheine), einer Quittung, einer Rechnung oder einem ähnlichen Dokument im Zusammenhang mit diesem Auftrag enthalten sind. Wenn die Bestellung als "Rahmenbestellung" gekennzeichnet ist, bezieht sie sich auf die in der Bestellung aufgeführten Waren, die der Käufer von Zeit zu Zeit vom Verkäufer kaufen möchte. Entscheidet sich der Käufer dafür, auf der Grundlage einer solchen Rahmenbestellung vom Verkäufer zu kaufen, wird der Käufer schriftlich verlangen, dass der Verkäufer bestimmte Lieferungen nur in den vom Käufer angegebenen Mengen und zu den von ihm angegebenen Zeiten vornimmt. Mit Ausnahme solcher Waren oder Dienstleistungen, die der Käufer im Rahmen einer Rahmenbestellung schriftlich anfordert, ist der Käufer dem Verkäufer gegenüber unter keinen Umständen zur Zahlung von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen einer Rahmenbestellung verpflichtet. Zur weiteren Klarstellung: Eine Rahmenbestellung darf vom Verkäufer nur zu Prognose- und Planungszwecken verwendet werden und stellt keine verbindliche Kaufzusage des Käufers für die gesamte in der Bestellung angegebene Warenmenge dar.

  2. PREIS. Falls die Parteien zuvor eine schriftliche Vereinbarung getroffen haben, auf deren Grundlage sie nun diesen Auftrag ausführen, einschließlich einer Vereinbarung/eines Nachtrags über den Preis der Waren, wird dieses Dokument hiermit in diesen Auftrag aufgenommen, und die darin festgelegten Preisbedingungen haben im Falle eines Konflikts mit den Preisbedingungen dieses Auftrags Vorrang (im Folgenden "Preisnachtrag/-vereinbarung"). Es werden keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten zum Preis akzeptiert, und die Preise können nicht erhöht werden, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle ordnungsgemäß ausgefüllten Zollrechnungen, Erklärungen und Nachweise für die Ausfuhr/Einfuhr vorzulegen, die der Käufer in angemessener Weise anfordert. Der Verkäufer sichert zu, dass die Preise wettbewerbsfähig sind und bleiben, nicht diskriminierend sind und nicht höher sind als die Preise, die für ähnliche Dienstleistungen oder Waren für ähnliche Kunden wie den Käufer berechnet werden.

  3. ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNG. Der Käufer kann Änderungen an einer Bestellung verlangen, bevor die Waren geliefert werden. Der Verkäufer wird sich nach besten Kräften bemühen, einem solchen Änderungswunsch nachzukommen. Die Parteien werden über eine angemessene Anpassung des Preises und/oder des Zeitplans verhandeln, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass die Änderung seine Kosten erhöht oder seine Fähigkeit beeinträchtigt, den Auftrag rechtzeitig fertig zu stellen, oder wenn der Käufer nachweisen kann, dass die Änderung die Kosten reduziert. Der Käufer kann diesen Auftrag in Bezug auf noch nicht gelieferte Waren ganz oder teilweise stornieren, indem er den Verkäufer drei (3) Kalendertage vorher schriftlich benachrichtigt. Nach einer solchen Benachrichtigung wird der Verkäufer unverzüglich alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die durch eine solche Stornierung entstehenden Kosten zu minimieren. Als ausschließliches Rechtsmittel des Verkäufers zahlt der Käufer dem Verkäufer die unvermeidbaren Kosten, die vor Erhalt der schriftlichen Stornierungsmitteilung angefallen sind und die der Verkäufer in angemessener Weise belegen kann. Der Käufer ist in keinem Fall für den Verlust von erwarteten oder tatsächlichen Gewinnen oder Geschäftseinbußen des Verkäufers verantwortlich.

  4. WERKSBESICHTIGUNG. Der Käufer hat das Recht, die Waren im Werk des Verkäufers oder an einem anderen Herstellungsort zu inspizieren und zu testen. Ungeachtet einer solchen Inspektion oder Prüfung unterliegen die Waren der Endkontrolle und Abnahme durch den Käufer nach der Lieferung. Wird die Annahme verweigert, werden die Waren zur Entsorgung auf Risiko und Kosten des Verkäufers eingelagert. Keine Inspektion, Prüfung, Abnahme eines Teils oder der gesamten Ware oder Zahlung entbindet den Verkäufer von der Verantwortung für die Lieferung von Waren, die den Anforderungen dieses Auftrags entsprechen, noch beeinträchtigt sie Ansprüche oder Rechte des Käufers wegen mangelhafter oder nicht konformer Waren, Lieferverzögerungen oder sonstiger Nichteinhaltung des Auftrags.

  5. LIEFERUNG. Der Verkäufer liefert die Waren an den Käufer gemäß den auf der Vorderseite dieser Bestellung angegebenen Bedingungen. Wenn die Lieferbedingungen nicht angegeben sind, gelten sie(a) EXW am Standort des Verkäufers (Incoterms 2020) für Transaktionen innerhalb des Landes und(b) FCA am Standort des Käufers (Incoterms 2020) für internationale Transaktionen an den auf der Vorderseite dieser Bestellung angegebenen "Lieferort" des Käufers. Das Eigentum und das Verlustrisiko gehen zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren auf den Käufer über. Der Verkäufer garantiert, dass alle Frachtbriefe, Zolldokumente und sonstigen vom Verkäufer im Zusammenhang mit den Waren zur Verfügung gestellten Unterlagen korrekt sind.

  6. EIGENTUM. Sofern auf der Vorderseite dieses Auftrags nicht anders angegeben, ist der Käufer alleiniger Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile (einschließlich des Eigentums an geistigen Eigentumsrechten) an allen Waren, die vom Verkäufer und/oder seinem Personal allein oder gemeinsam mit Dritten im Rahmen dieses Auftrags erdacht, hergestellt, entdeckt, entwickelt, in die Praxis umgesetzt, geschrieben oder geschaffen werden, unabhängig davon, ob sie fertiggestellt oder in Bearbeitung sind, einschließlich der Dokumente und Änderungen von Spezifikationen oder Prozessen im Zusammenhang mit den Waren, mit dem Recht, alle Erweiterungen und Erneuerungen im Namen des Käufers vorzunehmen (zusammenfassend "geistiges Eigentum des Käufers"). Soweit der Verkäufer Rechte, Titel und Anteile am geistigen Eigentum des Käufers besitzt oder besitzen wird, werden alle Rechte, Titel und Anteile am geistigen Eigentum des Käufers durch die Unterzeichnung dieser Bestellung auf den Käufer übertragen, gewährt, übereignet und abgetreten, wobei diese Übertragung vom Käufer unmittelbar nach dem Entstehen dieser Rechte, Titel oder Anteile am geistigen Eigentum des Käufers angenommen werden muss. Der Verkäufer sichert dem Käufer zu und gewährleistet, dass(a) er das Recht hat, eine solche Übertragung, Einräumung, Übertragung und Abtretung des geistigen Eigentums des Käufers in seiner Gesamtheit vorzunehmen,(b) das geistige Eigentum des Käufers keine anderen geistigen Eigentumsrechte verletzt und(c) keine Bedingungen bestehen, die das Eigentum oder die Ausübung der Eigentumsrechte des Käufers am geistigen Eigentum des Käufers beeinträchtigen würden. Soweit für die Übertragung der Rechte, des Eigentums und des Rechts am geistigen Eigentum des Käufers eine weitere Urkunde oder andere Formalitäten erforderlich sind, ermächtigt der Verkäufer den Käufer hiermit unwiderruflich, eine solche Urkunde aufzusetzen und im Namen des Verkäufers zu unterzeichnen und diese Formalitäten auch im Namen des Verkäufers zu erledigen. Der Verkäufer verzichtet hiermit gegenüber dem Käufer auf alle ihm zustehenden Persönlichkeitsrechte, soweit die anwendbaren Vorschriften einen solchen Verzicht zulassen, und für den Fall, dass die anwendbaren Vorschriften einen solchen Verzicht nicht zulassen, verpflichtet sich der Verkäufer hiermit, keine ihm zustehenden Persönlichkeitsrechte gegenüber dem Käufer oder einem Dritten geltend zu machen, dem der Käufer das Käufer-IP übertragen hat oder der vom Käufer die Erlaubnis zur Nutzung des Käufer-IP erhalten hat. Soweit die Übertragung von Rechten, Titeln und Anteilen am IP des Käufers vom Verkäufer auf den Käufer nach den geltenden Vorschriften nicht zulässig wäre, gewährt der Verkäufer dem Käufer hiermit eine unwiderrufliche, ausschließliche, voll bezahlte, abtretbare und unterlizenzierbare, weltweite Lizenz am IP des Käufers, wobei er sich verpflichtet, das IP des Käufers selbst nicht anders als im Rahmen dieses Auftrags zugunsten des Käufers zu nutzen. Der Verkäufer gewährt dem Käufer ferner eine unwiderrufliche, nicht ausschließliche, voll bezahlte, abtretbare und unterlizenzierbare, weltweite Lizenz an seinem/ihrem geistigen Eigentum, die der Käufer benötigt, um das geistige Eigentum des Käufers in vollem Umfang zu nutzen, und der Verkäufer stellt sicher, dass alle Unterauftragnehmer dem Käufer eine solche Lizenz gewähren. Jegliches IP des Käufers, das als urheberrechtsfähige Werke oder als Werke, die Gegenstand eines geistigen Eigentumsrechts sein können, angesehen werden kann, gilt für alle Zwecke des Urheberrechts und anderer geistiger Eigentumsrechte als vom Käufer in Auftrag gegeben, und das Urheberrecht und andere geistige Eigentumsrechte gehören ausschließlich dem Käufer. Der Verkäufer hat auf seine Kosten die Abtretungen an den Käufer und alle anderen Unterlagen von Mitarbeitern des Verkäufers, Unterauftragnehmern und Dritten zu beschaffen, die erforderlich sind, um die hier beschriebene Eigentumsübertragung zu bewirken.

    Der Klarheit halber sei darauf hingewiesen, dass alle Zeichnungen, Spezifikationen, Berichte, Aufzeichnungen, Dokumente, Codes, Daten, Datenbanken, Zugriffsmechanismen und sonstigen Materialien, die vom Verkäufer und seinem Personal im Rahmen der Ausführung dieses Auftrags erstellt wurden, Eigentum des Käufers sind und dem Käufer auf Verlangen oder bei Beendigung dieses Auftrags auszuhändigen sind, und dass der Verkäufer keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, Anstellung oder zusätzliche Vergütung infolge der Ausübung seiner vollen Eigentumsrechte gemäß diesem Auftrag durch den Käufer hat. Der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass alle Unterlieferanten die von ihnen erstellten Dokumente oder Materialien an den Käufer abtreten, und für den Fall, dass der Verkäufer diese Abtretung nicht sicherstellt, hat er den Käufer für alle daraus entstehenden Schäden zu entschädigen. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass dem Verkäufer eine Lizenz oder ein Eigentumsrecht an geistigem Eigentum, das sich im Besitz des Käufers befindet und/oder von ihm genutzt wird, eingeräumt wird.

  7. PRODUKTINFORMATION. Mit der Ausführung dieses Auftrags stellt der Verkäufer dem Käufer aktuelle, vollständige und genaue Daten und Informationen für alle Waren zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Zertifizierungen, Verkaufsbeschränkungen für Waren, Informationen über das Herkunftsland und andere Informationen, die sich auf den nachstehenden Abschnitt über die Einhaltung von Vorschriften beziehen oder von ihm verlangt werden oder die der Käufer in angemessener Weise anfordert (zusammenfassend "Produktinformationen"). Der Verkäufer überprüft jährlich oder auf Anfrage die Richtigkeit der dem Käufer zur Verfügung gestellten Produktinformationen und Daten und bestätigt diese unverzüglich. Darüber hinaus hat der Verkäufer dem Käufer unverzüglich alle überarbeiteten Produktinformationen zur Verfügung zu stellen, bevor Änderungen oder Anforderungen in Kraft treten, die den Verkauf, das Verleihen, die Vermietung, die Lagerung, den Versand oder die sonstige Verwendung von Waren durch den Käufer (oder dessen Kunden) beeinträchtigen, einschränken oder verbieten.

  8. HANDBÜCHER. Der Verkäufer hat dem Käufer zu den vereinbarten Zeitpunkten, spätestens jedoch bei Lieferung der Waren, alle technischen Unterlagen zu den Waren, wie Betriebs- und Wartungshandbücher, Zeichnungen, technische Datenblätter, Produktdatenblätter Sicherheit und alle sonstigen Unterlagen, die erforderlich sind, damit der Käufer die Waren verkaufen, vermieten, verleihen, betreiben und/oder warten kann, kostenlos zu liefern. Diese Unterlagen sind in den gewünschten Formaten, Sprachen und in der gewünschten Anzahl von Kopien zu liefern. Der Verkäufer liefert auf Verlangen des Käufers Konformitäts- und Übereinstimmungszertifikate sowie alle anderen Dokumente, die der Käufer oder der Kunde des Käufers im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Vermietung, dem Betrieb oder der Wartung der Waren vernünftigerweise verlangen kann.

  9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Sofern auf der Vorderseite dieser Bestellung nicht anders angegeben oder durch örtliche Gesetze vorgeschrieben, hat der Verkäufer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Lieferung der Waren eine detaillierte Rechnung zu übermitteln, und der Käufer hat die unbestrittenen Beträge auf der Rechnung des Verkäufers innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt per Bankscheck, elektronischer Zahlung, Überweisung, Kreditkarte/Kaufkarte oder auf andere von den Parteien schriftlich vereinbarte Weise zu zahlen. Der Käufer stellt dem Verkäufer alle für die Ausstellung von Rechnungen erforderlichen Informationen zur Verfügung. Wenn der Käufer einen Teil einer Rechnung des Verkäufers innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt der Rechnung in gutem Glauben bestreitet, sind diese bestrittenen Beträge bis zur Klärung der Streitigkeit nicht fällig und gelten weder als verspätet, noch als Vertragsbruch, noch als Grund für die Aussetzung der Verpflichtungen des Verkäufers, noch als Grund für die Fälligkeit von Gebühren, Strafen oder Zinsen. Erbringt der Verkäufer Dienstleistungen an einem Standort des Käufers (oder eines Kunden des Käufers), ist die Zahlung erst fällig, wenn der Verkäufer die vom Käufer angemessenerweise geforderten Freigaben oder Verzichtserklärungen bezüglich aller Ansprüche oder Belastungen der Waren, einschließlich etwaiger Pfandrechte, abgegeben hat. Falls der Verkäufer dem Käufer nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Lieferung der Waren eine Rechnung stellt, ist der Käufer von jeglicher Zahlungsverpflichtung für die Rechnung in Bezug auf diese Waren befreit.

  10. VERZÖGERUNGEN/HÖHERE GEWALT. Alle in diesem Auftrag enthaltenen Fristen und Termine sind verbindlich(faktisch), und der Käufer kann den Auftrag durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer sofort kündigen, wenn der Verkäufer einen der in diesem Auftrag genannten Termine oder Fristen überschreitet. Ungeachtet des vorstehenden Satzes gilt: Ist eine der Parteien (die "betroffene Partei") nicht in der Lage, diesen Auftrag aufgrund unvorhersehbarer und unvermeidbarer äußerer Ereignisse zu erfüllen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren und die nicht auf die Handlungen der betroffenen Partei zurückzuführen sind (ein "Ereignis höherer Gewalt"), wird sie(a) die andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen,(b) die durch das Ereignis höherer Gewalt verursachte Störung so gering wie möglich halten und(c) sich nach besten Kräften bemühen, ihre Leistungsfähigkeit innerhalb von zehn (10) Werktagen oder so bald wie möglich danach wiederherzustellen. Um jeden Zweifel auszuschließen, entbindet das Ereignis Höherer Gewalt die Verpflichtungen der betroffenen Partei nur in dem Umfang, in dem die betroffene Partei an der Erfüllung gehindert ist. Die nicht betroffene Partei hat Vorrang vor Dritten oder wird diesen zumindest gleichgestellt, wenn die Ressourcen oder Lieferungen der betroffenen Partei begrenzt sind. Dauert die Leistungsunfähigkeit länger als dreißig (30) Kalendertage an, kann die nicht betroffene Partei diesen Auftrag durch schriftliche Mitteilung an die betroffene Partei mit sofortiger Wirkung kosten- und straffrei kündigen. Unerwartete Kostensteigerungen aufgrund von Ereignissen oder sich ändernden Marktbedingungen, Arbeitsniederlegungen oder Behinderungen durch Streiks oder Arbeitsverlangsamungen oder andere Arbeitskämpfe oder Arbeitskampfmaßnahmen in einer Anlage, die einer Partei oder ihren verbundenen Unternehmen gehört oder von ihnen betrieben wird, sind keine unkontrollierbaren Ereignisse, die eine Partei berechtigen, als betroffene Partei zu gelten. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet "verbundenes Unternehmen" jedes Unternehmen, das die jeweilige Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht. Ungeachtet des Vorstehenden wird der Verkäufer auf den Käufer einwirken, um ausstehende Aufträge bis zu dem Zeitpunkt zu erfüllen, an dem das Ereignis höherer Gewalt den Verkäufer daran hindert, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

  11. ABHILFEMASSNAHMEN. Der Verkäufer muss den Käufer unverzüglich schriftlich über mögliche oder tatsächliche Lieferstopps, Rückrufe, fehlerhafte Rohstoffe oder Teile oder behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit einer vom Verkäufer an den Käufer verkauften Ware ("Produktregulierungsmaßnahmen") informieren. Der Käufer kann auf eigene Kosten alle Kunden des Käufers, die nach den Aufzeichnungen des Käufers Waren erhalten haben oder erhalten sollen, die von einer Produktregulierungsmaßnahme betroffen sind, unverzüglich benachrichtigen, und wenn der Käufer dies verlangt, muss der Verkäufer dies auf Kosten des Verkäufers tun. Darüber hinaus trägt der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung und/oder den Ersatz und/oder die Reparatur der von einer Produktregulierungsmaßnahme betroffenen Artikel. Der Käufer hat das Recht, auf Kosten des Verkäufers den gesamten Bestand des Käufers an Waren, die einer Produktregulierungsmaßnahme unterliegen, an den Verkäufer zurückzugeben (und eine entsprechende Erstattung zu erhalten).

  12. KÄUFEREIGENTUM. Wenn der Käufer dem Verkäufer im Zusammenhang mit diesem Auftrag Maschinen, Ausrüstungen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Gesenke, Muster, Zeichnungen, Spezifikationen oder Proben leiht (zusammenfassend "Käufereigentum"), bleiben diese Gegenstände Eigentum des Käufers, sofern auf der Vorderseite dieses Auftrags nichts anderes angegeben ist, und der Verkäufer wird sie in gutem Zustand erhalten, sicherstellen, dass sie frei von Pfandrechten, Belastungen oder Sicherungsrechten bleiben, sie nur im Zusammenhang mit diesem Auftrag verwenden und sie an den Käufer zurückgeben oder anderweitig über sie verfügen, wie der Käufer anordnet. Die Nutzung von Eigentum des Käufers entbindet den Verkäufer nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Auftrag.

  13. PRÜFUNGEN. Der Käufer ist berechtigt, von Zeit zu Zeit während der Laufzeit dieses Auftrags und für die Dauer von fünf (5) Jahren nach Beendigung dieses Auftrags die Bücher und Aufzeichnungen des Verkäufers in Bezug auf die Produktion von Waren im Rahmen dieses Auftrags zu prüfen, um zu verifizieren, dass die Preisgestaltung, die weitergegebenen Kosten, die erstattungsfähigen Ausgaben oder andere Finanzbestimmungen mit diesem Auftrag übereinstimmen (ein "Finanzaudit"). Von Zeit zu Zeit kann der Käufer auch die Einrichtungen des Verkäufers, die mit der Produktion von Artikeln im Rahmen dieses Auftrags befasst sind, auditieren, um die Einhaltung der Spezifikationen und anderer behördlicher oder die Sicherheit der Lieferkette betreffender Anforderungen dieses Auftrags zu bewerten (zusammen mit den Finanzaudits "Audits"). Der Käufer kann die Audits selbst oder durch Vertreter Dritter durchführen. Alle Audits werden nach angemessener vorheriger schriftlicher Ankündigung, während der üblichen Geschäftszeiten und so durchgeführt, dass der Betrieb des Verkäufers nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Sollte sich bei einem Finanzaudit herausstellen, dass der Verkäufer dem Käufer absichtlich oder versehentlich zu viel berechnet hat, hat der Käufer Anspruch auf eine unverzügliche Rückerstattung des zu viel berechneten Betrags, zuzüglich der höchsten gesetzlich zulässigen Zinsen. Im Falle einer Überberechnung von mehr als zehn Prozent (10 %) der dem Verkäufer tatsächlich geschuldeten Beträge hat der Verkäufer dem Käufer die angemessenen Kosten der Prüfung zu erstatten.

  14. VERTRAULICHKEIT. Dieser Auftrag und damit zusammenhängende Informationen, die von der offenlegenden Partei an die empfangende Partei übermittelt werden, können vertrauliche oder geschützte, nicht öffentliche Informationen der offenlegenden Partei, ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen enthalten. Zu diesen Informationen gehören unter anderem Preis- und Mengenangaben, Spezifikationen, als "vertraulich" gekennzeichnete Informationen sowie alle Informationen, die eine vernünftige Person angesichts der Art der Informationen und der Umstände, unter denen sie offengelegt werden, als vertraulich oder geschützt ansehen würde. Während eines Zeitraums von fünf (5) Jahren nach Getriebe des betreffenden Auftrags oder der betreffenden Informationen ist die empfangende Partei verpflichtet, diese Informationen vertraulich zu behandeln, sie ausschließlich für die Zwecke der Ausführung dieses Auftrags zu verwenden und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei(a) an Dritte oder(b) intern an Personen weiterzugeben, die sie nicht kennen müssen. Haben die Parteien eine Vereinbarung über den Schutz geschützter Informationen getroffen (z. B. eine Vertraulichkeitsvereinbarung, eine Geheimhaltungsvereinbarung oder eine Vertraulichkeitsklausel in einem integrierten Vertrag), so hat diese Vereinbarung im Falle eines Konflikts mit den Bestimmungen dieses Abschnitts Vorrang und ergänzt sie.

  15. GARANTIEN. Zusätzlich zu allen Garantien in einem einbezogenen Dokument garantiert der Verkäufer, dass alle Waren(a) mit allen anwendbaren Spezifikationen, Zeichnungen, Beschreibungen oder gelieferten Mustern übereinstimmen und allen anderen Anforderungen dieses Auftrags entsprechen;(b) keine Rechte Dritter, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, verletzen,(c) allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Industriestandards entsprechen,(d) die im Rahmen dieses Auftrags verwendete oder gelieferte Software ordnungsgemäß getestet wurde und frei von Viren und sonstigem bösartigen Code ist,(e) sofern auf der Vorderseite dieses Auftrags nicht anders angegeben, keine Ware Open-Source-Softwarecode enthält, der Software enthält oder in irgendeiner Weise (ganz oder teilweise) von Software abgeleitet ist, die als freie Software, Open-Source-Software, Shareware oder unter ähnlichen Lizenz- oder Vertriebsbedingungen vertrieben wird Modelle. "Open Source" umfasst, ohne Einschränkung, Software, die unter einer der folgenden Lizenzen oder Vertriebsformen lizenziert oder vertrieben wird Modelle, oder Lizenzen oder Vertriebsformen Modelle , die einer der folgenden ähneln: (i) GNU's General Public License (GPL) oder Lesser/Library GPL (LGPL), (ii) die Artistic License (z. B. PERL), (iii) die Mozilla Public License(s), (iv) die Netscape Public License, (v) die Berkeley Software Design (BSD)-Lizenz einschließlich Free BSD oder BSD-ähnliche Lizenz, (vi) die Sun Community Source License (SCSL), (vii) eine Open Source Foundation License (z. B., CDE und Motif Unix-Benutzeroberflächen) und (viii) die Apache Server-Lizenz, und(f) in Bezug auf Ersatzteile für die Artikel und für die Wartung, die erforderlich ist, um die Waren in gutem Zustand zu halten, werden diese Artikel und Ersatzteile für den Käufer zu den dann geltenden Marktpreisen für zehn (10) Jahre nach der Lieferung ohne weiteres verfügbar sein. Der Verkäufer garantiert außerdem, dass(x) alle gelieferten Artikel neu, von handelsüblicher und akzeptabler Qualität, frei von Mängel für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach der Lieferung in Material, Design und Verarbeitung sind und für den in dieser Bestellung vorgesehenen und/oder spezifizierten Zweck und Gebrauch geeignet sind;(y) alle Dienstleistungen sorgfältig und in professioneller und fachmännischer Weise von qualifizierten Fachleuten und frei von Mängeln ausgeführt werden; und(z) die Waren das vereinbarte Ergebnis erzielen. Nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung des Käufers hat der Verkäufer unverzüglich (und in jedem Fall innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach einer solchen Mitteilung) alle mangelhaften oder nicht konformen Waren auf eigene Kosten zu reparieren oder zu ersetzen oder anderweitig zu beheben, einschließlich aller Kosten für Transport, Demontage, Neuinstallation, Wiedermontage und dergleichen, um den Mangel oder die Nichtkonformität zu beheben. Falls der Verkäufer diese Waren nicht repariert oder ersetzt oder anderweitig Abhilfe schafft, oder falls der Käufer dies in angemessener Weise für erforderlich hält, ist der Käufer berechtigt, diese Waren selbst oder durch einen alternativen Lieferanten auf Risiko und Kosten des Verkäufers zu reparieren oder zu ersetzen oder sich vom Verkäufer den Kaufpreis für diese Waren erstatten zu lassen. Die Reparatur oder der Ersatz durch den Verkäufer oder einen anderen Lieferanten hat keinen Einfluss auf die hierin enthaltenen Garantien. Der Verkäufer tritt hiermit alle Garantien Dritter in Bezug auf die Waren an den Käufer ab oder erklärt sich, falls er sie nicht abtreten kann, bereit, die Ansprüche aus diesen Garantien im Namen des Käufers auf Anfrage unverzüglich geltend zu machen. Die Gewährleistungsverpflichtungen gelten zusätzlich zu den stillschweigenden oder sonstigen Gewährleistungen nach geltendem Recht und schränken diese weder ein noch schließen sie diese aus. Wenn eine Untersuchung oder ein Rückruf in Bezug auf ein Produkt von einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde angeordnet wird, oder wenn der Käufer nach vernünftigem Ermessen beschließt, als Reaktion auf einen epidemischen Ausfall eine Marktrücknahme seiner Produkte, die Produkte enthalten, zu veranlassen (zusammen der "Rückruf"), werden Verkäufer und Käufer die im Zusammenhang mit einem solchen Rückruf zu ergreifenden Maßnahmen gemeinsam koordinieren. Der Verkäufer ist auf eigene Kosten dafür verantwortlich, alle von dem Rückruf betroffenen Produkte zu beschaffen, diese Produkte zu reparieren und zu ersetzen und dem Käufer alle für die Produkte gezahlten Beträge und alle damit verbundenen Kosten (intern oder extern) zu erstatten, die dem Käufer im Zusammenhang mit dem Rückruf entstanden sind. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten unabhängig davon, ob eine anwendbare Gewährleistungsfrist abgelaufen ist oder nicht.

  16. ENTSCHÄDIGUNG. Der Verkäufer entschädigt, verteidigt und hält den Käufer, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter (jeweils eine "entschädigte Partei") schadlos gegenüber allen Ansprüchen Dritter, Verlusten, Schäden, Klagen, Gebühren, Urteilen, Kosten, Bußgeldern, Strafen und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten) (zusammenfassend "Ansprüche Dritter"), die eine entschädigte Partei erleidet oder die ihr entstehen aufgrund von: (a) tatsächliche oder angebliche Verstöße gegen diesen Auftrag,(b) fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder vorsätzliches Fehlverhalten des Verkäufers, seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder Unterauftragnehmer,(c) tatsächliche oder angebliche Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum;(d) Verstoß des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder Unterauftragnehmer gegen Datenschutz-, Vertraulichkeits- oder Datensicherheitsverpflichtungen im Rahmen dieses Auftrags oder einer darin enthaltenen Vereinbarung;(e) Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers oder seines Personals, die zu Personen- (einschließlich Todesfällen) oder Sachschäden führen;(f) Verstöße des Verkäufers gegen geltende Gesetze oder Vorschriften; oder(g) Ansprüche oder Haftungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsstatus, der Entlohnung, Steuern, Versicherungen, Renten, Sozialversicherungen oder Sozialleistungen in Bezug auf das Personal des Verkäufers oder seiner Unterauftragnehmer oder das von den Unterauftragnehmern des Verkäufers eingesetzte Personal. Die Verpflichtungen des Verkäufers im Rahmen dieses Abschnitts gelten auf weltweiter Basis. Der Verkäufer stellt sicher, dass alle Verträge mit Unterauftragnehmern dieselben Freistellungsverpflichtungen zugunsten des Käufers enthalten.

    Wird ein Anspruch Dritter erhoben, hinsichtlich dessen eine freigestellte Partei Anspruch auf Freistellung hat, so hat die freigestellte Partei den Verkäufer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Verkäufer übernimmt unverzüglich die Kontrolle über die Verteidigung, Beilegung und Untersuchung eines Anspruchs eines Dritten und beauftragt einen für die freizustellende Partei akzeptablen Anwalt mit der Bearbeitung und Verteidigung auf eigene Kosten. Die freigestellte Partei kooperiert auf Kosten und Aufforderung des Verkäufers in jeder angemessenen Hinsicht bei der Untersuchung, Verhandlung und Verteidigung eines solchen Anspruchs eines Dritten und eines daraus resultierenden Rechtsmittels. Die Nichterfüllung der vorgenannten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten durch die freigestellten Parteien entbindet den Verkäufer nur dann von seinen Verpflichtungen aus diesem Abschnitt, wenn und soweit dem Verkäufer hierdurch ein tatsächlicher materieller Schaden entsteht. Der Verkäufer darf dem Erlass eines Beschlusses oder Urteils oder dem Abschluss eines Vergleichs in Bezug auf einen Anspruch eines Dritten, der einer freigestellten Partei Verpflichtungen auferlegt, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der freigestellten Partei zustimmen. Die freigestellte Partei kann auch auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen durch ihre Anwälte oder auf andere Weise an der Untersuchung, dem Prozess und der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter und den damit verbundenen Rechtsmitteln teilnehmen.

  17. SCHADENERSATZ. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG UND MIT AUSNAHME DES VORSÄTZLICHEN FEHLVERHALTENS ODER DER GROBEN FAHRLÄSSIGKEIT DES KÄUFERS, HAFTET DER KÄUFER IN KEINEM FALL AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG) ODER EINER ANDEREN RECHTSTHEORIE, WEDER DIREKT NOCH IM RAHMEN EINER ENTSCHÄDIGUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DIESER BESTELLUNG ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, FÜR(A) BESONDERE, ZUFÄLLIGE, STRAFENDE ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER VERLUSTE,(B) VERLUSTE ODER SCHÄDEN INDIREKTER ART ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF WIRTSCHAFTLICHE VERLUSTE ODER ANDERE VERLUSTE VON UMSATZ, NUTZUNG, FIRMENWERT ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER PRODUKTIONSVERZÖGERUNG, ODER(C) ENTGANGENE GEWINNE.

  18. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers, wird der Verkäufer(a) für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach dem Datum dieses Auftrags die Existenz oder die Bedingungen dieses Auftrags oder das Bestehen einer Beziehung zwischen den Parteien gegenüber keiner Partei offenlegen oder(b) die Firmennamen oder Marken des Käufers, seiner verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften verwenden.

  19. BEZIEHUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN. Dieser Auftrag begründet keine Partnerschaft, Agentur oder Joint-Venture-Beziehung zwischen den Parteien. Jede Partei ist ein unabhängiger Auftragnehmer, hat keine Befugnis, die andere Partei zu binden, und ist allein verantwortlich für ihre jeweiligen Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Leistung, Vergütung, Leistungen, Steuern, Versicherungen, Sozialversicherung, Einbehaltungen und andere gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen. Der Verkäufer ist allein dafür verantwortlich, die Mittel und Methoden zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Auftrag festzulegen. Der Verkäufer stellt sicher, dass sein Personal das Ausmaß (und die Abwesenheit) der Verpflichtungen des Käufers im Rahmen dieser Vereinbarung versteht und ist dafür verantwortlich, dass jedes dieser Mitarbeiter sich zur Einhaltung der Vertraulichkeitsbestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet. Die sich aus diesem Auftrag ergebenden Aufgaben, Pflichten, Rechte und Rechtsbehelfe gelten zusätzlich zu und ohne Einschränkung derjenigen, die anderweitig gesetzlich vorgeschrieben oder verfügbar sind.

  20. NICHT-EXKLUSIVITÄT. Dieser Auftrag ist nicht exklusiv, und es steht beiden Parteien frei, ähnliche Vereinbarungen mit anderen zu treffen, es sei denn, dies ist auf der Vorderseite dieses Auftrags angegeben.

  21. KÜNDIGUNG. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Auftrags (einschließlich des Kündigungsrechts gemäß Artikel 10 oben) und/oder anderer gesetzlich vorgesehener Rechtsmittel des Käufers kann der Käufer diesen Auftrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise kündigen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein und unbeschadet anderer Rechte des Käufers, wenn der Verkäufer gegen seine Verpflichtungen aus diesem Auftrag verstößt und dieser Verstoß nicht innerhalb von fünfzehn (15) Geschäftstagen nach der förmlichen Aufforderung des Käufers, diesen Verpflichtungen nachzukommen, behoben ist. Darüber hinaus kann der Käufer diesen Auftrag ganz oder teilweise ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung und unbeschadet sonstiger Rechte des Käufers mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn: (a) zehn (10) Werktage nach der schriftlichen Aufforderung des Käufers, eine angemessene Sicherheit zu leisten, weiterhin begründete Unsicherheit hinsichtlich der erwarteten Leistung des Verkäufers (einschließlich der rechtzeitigen Leistung) besteht oder (b) der Verkäufer zahlungsunfähig wird, seine Zahlungen vorübergehend einstellt oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt, die Liquidation des Unternehmens des Verkäufers eingeleitet wird oder ein Konkurs- oder Reorganisationsverfahren beantragt wird. Klauseln in diesem Vertrag, die ausdrücklich oder ihrer Natur nach eine Erfüllung nach Beendigung oder Ablauf vorsehen, überdauern eine solche Beendigung oder einen solchen Ablauf und bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

  22. KONFORMITÄT. Bei der Ausführung dieses Auftrags wird der Verkäufer(a) alle zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Gesetze und Vorschriften auf Bundes-, Landes-, Zentralbezirks-, regionaler und lokaler Ebene einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geltenden Gesetze in Bezug auf Arbeitsschutz und Sicherheit, Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Verpackung und Kennzeichnung, Handel, Besteuerung, Datenschutz, Geschäftsintegrität und Korruptionsbekämpfung, einschließlich des UK Bribery Act und des United States Foreign Corrupt Practices Act, und(b) der JBT Corporation Supplier Code of Conduct in der zum Zeitpunkt der Bestellung der Waren gültigen Fassung, wie unter http://www.jbtc.com/supplier-code-of-conduct, der hiermit in diese Vereinbarung aufgenommen wird. Der Verkäufer ist außerdem verpflichtet, alle gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen, Erlasse, Anordnungen, Gesetze und sonstigen Regeln und Vorschriften einzuhalten, die für den Verkäufer in den Ländern gelten, in denen er tätig ist, insbesondere den Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance (RBA) und alle Regeln, Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit, Menschenrechte, Arbeit, Ethik und Umwelt, einschließlich des Countering America's Adversaries Through Sanctions Act (CAATSA), ohne Einschränkung, die Beschränkungen für Materialien, die in der EU-Ratsrichtlinie 2011/65/EG (RoHS) und anderen länderspezifischen RoHS-Anforderungen festgelegt sind, die Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 der Kommission (RoHS-Phthalate) und die Beschränkung und Anmeldung von Stoffen, die in der EU-Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) festgelegt sind, sowie die Beschaffung von Mineralien aus Konfliktgebieten, wie sie in den endgültigen Vorschriften der US-Sicherheits- und Börsenaufsichtsbehörde zu Konfliktmineralien, 17 CFR Parts 240 und 249(b), oder anderen gleichwertigen Vorschriften zu Konfliktmineralien vorgeschrieben sind. Der Verkäufer muss mindestens einmal jährlich in vollem Umfang mit dem Käufer zusammenarbeiten, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen, und ihm auf Verlangen des Käufers eine schriftliche Erklärung oder Zertifizierung der Einhaltung der Vorschriften vorlegen. Der Verkäufer stellt dem Käufer auf dessen Anfrage auch eine vollständige Materialerklärung zur Verfügung und informiert den Käufer, wenn sich der chemische Gehalt seiner Waren ändert. Alle Dienstleistungen, die zur Einhaltung der Bestimmungen erforderlich sind, sind im Preis der Waren enthalten.

  23. SICHERHEIT DER LIEFERKETTE. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass während des Zeitraums, in dem er Waren an den Käufer versendet, er und seine Subunternehmer, die entweder direkt versenden oder Waren für den Versand verpacken, entweder(a) im Rahmen eines Programms für die Sicherheit der Lieferkette, wie C-TPAT, zertifiziert sind oder(b) dem Käufer eine Dokumentation vorlegen, dass der Verkäufer und die entsprechenden Subunternehmer des Verkäufers die Mindestanforderungen an die Sicherheit der Lieferkette erfüllen, d. h. sie verfügen über: 1. alle einschlägigen Genehmigungen und Lizenzen für die Ausübung der Funktion in der Lieferkette und 2. Sicherheitsverfahren, die mindestens Folgendes umfassen: a. Überprüfungsverfahren für Geschäftspartner und Mitarbeiter, b. physische Zugangskontrollen, c. Verfahren zur Überprüfung der Unversehrtheit von Behältern und Transportmitteln, d. Anforderungen und Verfahren zur Aufbewahrung von Unterlagen und e. laufende Schulungen zu Sicherheitsverfahren.

  24. VERANTWORTLICHKEITEN DES BUNDESAUFTRAGNEHMERS. Soweit anwendbar und sofern der Verkäufer nicht befreit ist, muss er die Anforderungen von 41 CFR §§ 60-1.4(a), 60-300.5(a) und 60-741.5(a) einhalten. Diese Vorschriften verbieten die Diskriminierung von qualifizierten Personen aufgrund ihres Status als geschützte Veteranen oder Personen mit Behinderungen und verbieten die Diskriminierung aller Personen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder ihrer nationalen Herkunft. Darüber hinaus verlangen diese Vorschriften, dass die betroffenen Haupt- und Unterauftragnehmer positive Maßnahmen ergreifen, um Personen ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, nationale Herkunft, geschützten Veteranenstatus oder Behinderung einzustellen und zu fördern. Soweit zutreffend und falls der Verkäufer nicht davon befreit ist, erklärt sich der Verkäufer bereit, auch diese Bestimmungen einzuhalten, die durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen werden und in 41 CFR Teil 60-1 bis 60-60 (Frauen und Minderheiten), 29 USC Abschnitt 793 und den anwendbaren Vorschriften in 41 CFR Teil 60-741 (Personen mit Behinderungen), 38 USC Abschnitt 4212 und den anwendbaren Vorschriften in 41 CFR Teil 60-250 und 60-300 (geschützte Veteranen), den Kündigungsvorschriften für Arbeitnehmer in 29 CFR Teil 471, Anhang A, FAR 52.203-13 & 15 (Ethik- und Verhaltenskodex für Unternehmen); 52.219-8 (Inanspruchnahme von Kleinunternehmen); 52.222-50 (Bekämpfung des Menschenhandels); und 52.247-64 (Bevorzugung von Handelsschiffen in Privatbesitz unter US-Flagge). Der Käufer kann diese Anforderungen jederzeit ändern, wenn dies aufgrund von Änderungen der US-Gesetze und Vorschriften erforderlich ist.

  25. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN UND EINFUHRBESTIMMUNGEN. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Exportgesetze, -vorschriften, -richtlinien und -verfahren der jeweiligen Regierung und anderer zuständiger Behörden sowie die Anforderungen und Empfehlungen der U.S. Customs Trade Partnership Against Terrorism einzuhalten. Die Produkte, Software und Technologie des Käufers unterliegen den Exportkontrollgesetzen und -vorschriften der USA und können auch in anderen Ländern Export- oder Importvorschriften unterliegen. Dem Verkäufer ist es untersagt, die Produkte, Produkte, Software und/oder Technologie des Käufers oder technische Daten (einschließlich Verfahren und Dienstleistungen) direkt oder indirekt, separat oder als Teil eines Systems zu übertragen, zu exportieren, zu reexportieren oder zu transferieren: (i) unter Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften der Vereinigten Staaten oder des Landes, in dem die Produkte, Software oder Technologie des Käufers rechtmäßig erworben wurden; und/oder (ii) ohne vorherige Einholung einer von der zuständigen Regierung, insbesondere der Regierung der Vereinigten Staaten und/oder einer anderen zuständigen Behörde, geforderten Lizenz. Der Verkäufer bestätigt, dass keine der vom Käufer gelieferten Materialien oder technischen Daten an eine Einrichtung verkauft oder anderweitig an eine Einrichtung weitergegeben werden, die sich mit dem Entwurf, der Entwicklung, der Herstellung oder dem Einsatz von nuklearen, biologischen oder chemischen Waffen oder Raketentechnologie befasst, oder zur Nutzung durch oder für eine solche Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. Vor dem Versand stellt der Verkäufer dem Käufer Folgendes zur Verfügung: (a) alle anwendbaren staatlichen Produktklassifizierungen, die zur Erleichterung des Handels erforderlich sind (d.h. Harmonized Tariff Schedule und die U.S. Export Commodity Classification Number); (b) ordnungsgemäße "Ursprungskennzeichnungen" für das Produkt und den Karton in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (mit Mitteilung aller Änderungen daran, sobald sie eintreten); und (c) die erforderlichen Bescheinigungen, falls das Produkt für präferenzielle Handelsprogramme in Frage kommt (d.h. Allgemeine Präferenzsysteme, Zollrückvergütung, 9801). Der Verkäufer versichert, dass er: (I) keine natürliche oder juristische Person, Organisation oder sonstige Partei ist, die in einer Liste der von der Regierung gesperrten oder anderweitig sanktionierten Parteien aufgeführt ist, wie z. B. in den Listen, die vom Finanzministerium der Vereinigten Staaten, dem Außenministerium der Vereinigten Staaten, dem Handelsministerium der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, dem Weißen Haus der Vereinigten Staaten, dem japanischen Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI), den Vereinten Nationen, der Regierung des Vereinigten Königreichs und anderen Regierungen je nach Transaktion veröffentlicht und überarbeitet werden; (II) keine Produkte, Software, Technologie oder technische Daten des Käufers an "ausländische Staatsangehörige" weitergeben, die die letzte Staatsbürgerschaft oder einen ständigen Wohnsitz im Iran, Kuba, Nordkorea, Sudan oder Syrien haben; und (III) zur Einhaltung der U.Um die US-Exportkontrollgesetze und -vorschriften für vom Käufer kontrollierte Technologien einzuhalten, erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, keinen ungeschützten ausländischen Staatsangehörigen mit der Arbeit an Projekten des Käufers zu beauftragen, es sei denn, der Verkäufer hat: (A) den ungeschützten ausländischen Staatsangehörigen gegenüber dem Käufer identifiziert; (B) dem Käufer alle Informationen zur Verfügung gestellt, die der Käufer benötigt, um eine Entscheidung über die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung zu treffen; und (C) vom Käufer die Erlaubnis erhalten, den ungeschützten ausländischen Staatsangehörigen mit der Arbeit für den Käufer zu beauftragen. Für die Zwecke dieses Abschnitts ist der Begriff "ausländischer Staatsangehöriger" definiert als jede Person, die kein Bürger der Vereinigten Staaten, kein rechtmäßiger ständiger Einwohner der Vereinigten Staaten oder keine geschützte Person im Sinne von 8 U.S.C. 1324b(a)(3) ist.

  26. STREITBEILEGUNG UND ANWENDBARES RECHT. Können die Parteien eine Streitigkeit im Zusammenhang mit oder aus diesem Auftrag nach angemessener Zeit nicht durch Verhandlungen nach Treu und Glauben beilegen oder nimmt eine Partei keine Verhandlungen nach Treu und Glauben auf, so wird eine solche Streitigkeit vor den zuständigen Gerichten des Landes entschieden, in dem der Käufer seinen Geschäftssitz hat, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der alleinigen und ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aus diesem Auftrag. Nichts in diesem Vertrag hindert eine Partei daran, bei diesen Gerichten vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen, wenn der vorläufige Rechtsschutz zum Schutz ihrer Interessen erforderlich ist. Dieser Auftrag unterliegt den Gesetzen des Landes, in dem der Käufer seinen Firmensitz hat, unter Ausschluss von Rechtswahl- oder Kollisionsnormen, die die Anwendung von Gesetzen eines anderen Landes vorschreiben würden, und ist entsprechend auszulegen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, ist Englisch die offizielle Sprache dieses Auftrags, und im Falle von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Auftrag ergeben, ist die englische Sprache maßgebend und für die Auslegung, Bedeutung oder Absicht maßgebend, unabhängig davon, ob aus Gründen der Zweckmäßigkeit oder zu anderen Zwecken auch eine Übersetzung angefertigt wird. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (1980) findet keine Anwendung auf diesen Auftrag oder die Verpflichtungen der Parteien aus diesem Auftrag. Sollte eine Bestimmung dieses Auftrags von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Auftrags und des Rests der betreffenden Bestimmung davon nicht berührt.

  27. ABTRETUNG; VERÄUSSERUNGEN UND AKQUISITIONEN.

    A. Kein Teil dieses Auftrags darf vom Verkäufer ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers delegiert, abgetreten, übertragen oder als Unterauftrag vergeben werden. Keine genehmigte Delegation, Abtretung, Übertragung oder Unterauftragsvergabe des gesamten Auftrags oder eines Teils davon entbindet den Verkäufer von seiner Haftung im Rahmen dieses Auftrags.

    B. Wird der Verkäufer veräußert oder von einem anderen Unternehmen übernommen, hat der Käufer die Wahl, den Auftrag fortzuführen oder ihn mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen schriftlich zu kündigen.

    C. Wenn der Käufer weitere Unternehmen erwirbt, die ähnliche Waren und Dienstleistungen für ihr Geschäft verwenden, gestattet der Verkäufer dem neu erworbenen Unternehmen, als Einkaufseinheit JBT unter diesen genauen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jeden Auftrag zu agieren.

    D. Wenn der Käufer eine oder mehrere Betriebseinheiten veräußert, erlaubt der Verkäufer der veräußerten Betriebseinheit, als JBT Einkaufseinheit unter genau diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jede Bestellung zu agieren.

  28. BEKANNTMACHUNGEN. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieses Vertrages gemacht werden, müssen schriftlich erfolgen und entweder persönlich übergeben oder per Einschreiben oder durch einen staatlich anerkannten Kurierdienst versandt werden, wobei sie ordnungsgemäß an die zu benachrichtigende Partei unter den in der Bestellung angegebenen Adressen adressiert sein müssen, und gelten als erfolgt, wenn sie empfangen oder offiziell als zugestellt registriert wurden. Alle an den Käufer gerichteten Mitteilungen müssen eine Kopie an JBT Corporation, Attn. General Counsel, 70 West Madison Street, Suite. 4400, Chicago, Illinois, 60602, U.S.A..

  29. VERSICHERUNG. Der Verkäufer unterhält auf eigene Kosten bei angesehenen und finanziell solventen Versicherungsgesellschaften die nachstehend aufgeführten Versicherungsdeckungen und -anforderungen (bzw. den entsprechenden Gegenwert in Landeswährung) für seine Verpflichtungen im Rahmen dieses Auftrags:

    A. Gewerbliche Haftpflichtversicherung (Commercial General Liability), die seine Verpflichtungen im Rahmen dieses Auftrags abdeckt, mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 USD pro Schadensfall bzw. 2.000.000 USD insgesamt für Personen-, Personen- und Werbeschäden, Sachschäden und vertragliche Haftung.

    B. Umfassende Kraftfahrzeughaftpflicht, wenn ein Kraftfahrzeug (eigenes, fremdes oder gemietetes) in Verbindung mit den auszuführenden Arbeiten benutzt wird, muss der Verkäufer eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit einer kombinierten Einzeldeckungssumme von mindestens USD 1.000.000 pro Vorfall abschließen.

    C. Workers Compensation and Employer's Liability, Workers Compensation insurance to meet the statutory obligations of the applicable jurisdiction, covering all employees who are to provide a Service under this Order and Employer's Liability coverage with limits of not less than USD1,000,000 per each accident, illness or disease.

    D. Berufshaftpflicht / Fehler und Unterlassungen: Wenn Architekten, Ingenieure, Bauleiter oder andere professionelle Berater in Verbindung mit diesem Auftrag professionelle Dienstleistungen erbringen, muss eine Berufshaftpflichtversicherung für Handlungen, Fehler oder Unterlassungen mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 USD pro Vorfall abgeschlossen werden.

    E. Wenn Arbeiten oder Dienstleistungen in Bezug auf die Nutzung, den Zugang, die Wartung oder die Instandhaltung von Netzwerksystemen oder -vorgängen des Käufers erbracht werden, muss der Verkäufer eine Cyber-Risiko-Haftpflichtversicherung in Höhe von 2.000.000 USD pro Vorfall und insgesamt unterhalten, einschließlich einer Deckung für Medienhaftung, Datenschutz- und Cybersicherheitshaftung und einer Deckung für die Verteidigung gegen Datenschutzvorschriften, Auszeichnungen und Geldbußen.

Der Verkäufer veranlasst seine Versicherer, den Käufer als Zusatzversicherer für alle im Rahmen dieses Auftrags erforderlichen Versicherungen zu benennen, mit Ausnahme der Arbeiterunfallversicherung und der Arbeitgeberhaftpflichtversicherung, und legt dem Käufer vor dem Datum dieses Auftrags Versicherungsbescheinigungen vor, aus denen hervorgeht, dass alle diese Versicherungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam sind. Der Verkäufer hat den Käufer unmittelbar dreißig (30) Kalendertage im Voraus schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Versicherungsschutz aufgehoben, wesentlich geändert oder nicht erneuert wird. Der Verkäufer verzichtet hiermit auf seine Versicherer und verpflichtet sich, diese zu veranlassen, auf ihre Rechte auf Forderungsübergang gegenüber dem Käufer und seinen jeweiligen Angestellten, Agenten und Vertretern zu verzichten. Die Versicherung des Verkäufers ist vorrangig, und jede vom Käufer unterhaltene Versicherung ist nicht beitragspflichtig zu den vom Verkäufer im Rahmen dieses Auftrags gewährten Versicherungsdeckungen. Die vom Verkäufer abgeschlossenen Versicherungen und deren Deckungssummen sind nicht als Einschränkung der Haftung des Verkäufers gemäß diesem Auftrag oder als Einschränkung der Entschädigungspflichten des Verkäufers gemäß diesem Auftrag zu betrachten. Bei oder vor der vollständigen Ausführung des Auftrags hat der Verkäufer dem Käufer Bescheinigungen vorzulegen, die alle in diesem Abschnitt geforderten Versicherungen und Vermerke belegen.